
Qualität
Die Chemische Fabrik Schärer & Schläpfer AG stellt höchste Ansprüche an Qualitätssicherung, Umweltschutz und Sicherheit. Mit periodisch geprüften Systemabläufen, standardisiert nach ISO 9001, ISO 14001 sowie EKAS, wird dies umfassend erfüllt.
Die Chemische Fabrik Schärer & Schläpfer AG verfügt über eine Swissmedic-Bewilligung zur Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen (Active Pharmaceutical Ingredients API). Auf dieser Basis unterstehen wir regelmässigen GMP-Inspektionen durch die Behörde. Die Konformität wird durch entsprechende GMP-Zertifikate dokumentiert.
Regulatorisches
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH Verordnung)
Als Hersteller ausserhalb der EU haben wir schon frühzeitig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Alleinvertreter nach Art. 8.1 der REACH Verordnung zu benennen.
ExperChem Rohstoff-GmbH Birkenauer Talstrasse 9 D-69469 Weinheim | Tel: +49(0)6201 8463505 Fax:+49(0)6201 8722457 | E-Mail: info@ experchem.com www.experchem.com |
ExperChem wird alle unter REACH definierten Pflichten für die von der Schärer & Schläpfer AG Produkte. Die Benennung eines Alleinvertreters ermöglicht es uns, bestehende Geschäfte mit unseren Kunden in der EU weiterzuführen sowie auszubauen. Unserem Kunden ist damit die Gewissheit gegeben, dass wir und auch unser Alleinvertreter gemäss der aktuellen REACH-Gesetzgebung handeln.
Bei vielen unserer Produkte handelt es sich im Sinne der REACH-Verordnung um Polymere. Die Verordnung sieht keine Registrierung dieser Klasse vor, weshalb auch eine Vorregistrierung nicht möglich war. Ebenso ist damit auch die Angabe zur beabsichtigten Verwendung obsolet. Trotzdem nehmen wir allfällige Informationen Ihrerseits zur identifizierten Verwendung zur Kenntnis. Wir werden prüfen, inwiefern die Übernahme solcher Informationen ins Sicherheitsdatenblatt sinnvoll und wünschenswert ist. Hingegen wurden Monomere und weitere Reaktanden in unseren Polymeren aufgrund entsprechender Auflagen bei Re-Importen vorregistriert. Türkischrotöle (Sulfatiertes Rizinusöl-Natriumsalz, ECHA-Dossier: Castor oil, sulfated, sodium salt) und in die Gruppe der No-Longer Polymers (NLP-) fallenden Aduxol RIC-0n (ethoxylierte Rizinusöle, ECHA-Dossier:Castor oil, ethoxylated) wurden unter REACH registriert. Dabei trifft unser Alleinvertreter ExperChem Ltd. als Registrant auf. Die Informationen bezüglich dieser Registrierungen finden Sie auf den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern.

Produkte
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP Verordnung)
Wir sind uns der Verpflichtungen bewusst, welche sich aus der CLP-Verordnung ergeben. Die Umstellung der Klassifizierung und Kennzeichnung unserer Produkte auf die Vorgaben der CLP Verordnung ist weit fortgeschritten. Dazu gehören auch neue Etiketten und Sicherheitsdatenblätter. Während dies bei Stoffen lückenlos umgesetzt wird (Termin Dezember 2010), behalten wir uns vor, im Einzelfall die vorgesehenen Übergangsfristen bei Mischungen (Termin Juni 2015) zu nutzen.
Die Klassierung nach CLP kann signifikant von der bisherigen EU-Klassierung (DSD-Richtlinie 67/548/EWG und DPD-Richtlinie 1999/45/EG) abweichen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht auf Veränderungen der entsprechenden Produkte oder auf neuen Erkenntnissen, sondern auf neu definierten Grenzwerten zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Grenzkonzentrationen bei Gemischen beruht.
Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass die Klassierung von Stoffen und Gemischen auch später noch Änderungen erfahren kann.
Unter der CLP Verordnung hat (ohne Mengenschwelle) obligatorisch für alle Stoffe inklusive der unter REACH nicht registrierungspflichtigen Polymere (ohne Mengenschwelle), eine Meldung ins CLP-Register zu erfolgen. Dies kann weder durch die Schärer & Schläpfer AG (Hersteller ausserhalb der EU) selbst noch durch unseren REACH-Alleinvertreter ExperChem Ltd. erfolgen. Vielmehr bleibt dies eine Pflicht der jeweiligen EU-Kunden als Importeure. Wir können Sie aber dabei unterstützen und Ihnen diesen Aufwand nach Abwicklung geringster administrativer Massnahmen abnehmen.
SVHC Substanzen und der Anhang XIV der (REACH Verordnung) - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe.
Für besondere besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern SVHC) wird in der REACH-Verordnung ein Zulassungsverfahren vorgeschrieben. wird ein Stoff als SVHC identifiziert, wird er auf die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Diese ist auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht und wird regelmässig aktualisiert. Stoffe dieser Liste unterliegen einer umfangreichen Informationspflicht in de Lieferkette, jedoch noch keiner Zulassungspflicht. Letztere besteht erst, wenn ein Stoff von der Kandidatenliste in den Anhang XIV der REACH-Verordnung übernommen wurde.
In Bezug auf unsere Produkte seien in diesem Zusammenhang die Kandidatenstoffe Nonylphenolethoxylate (4-Nonylphenol, branched and linear, ethoxylated) sowie Octylphenolethoxylate (4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, ethoxylated)) erwähnt. Von unseren Produkten sind dabei die Produktgruppen „Aduxol AH-0n“ bzw. „Aduxol OP-0n“ betroffen. Die von der ECHA vorgeschriebenen Pflichten zur Informationsweitergabe stehen für diese Produkte in Form eines Sicherheitsdatenblattes zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht, Ihre Kontaktperson im Verkauf in dieser Sache anzusprechen. Die entsprechenden Unterlagen liegen schon für Sie bereit.
Für Ihre Fragen bezüglich REACH & CLP wenden Sie sich bitte an:
