Regulatorisches

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
 

Grundsätzlich wollen wir auch unter REACH die bestehenden Geschäfte im gewohnten Umfang weiterführen und wo möglich sogar ausbauen können. Als Hersteller ausserhalb der EU haben wir schon frühzeitig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Alleinvertreter nach Art. 8.1 der REACH VO zu benennen.  

ExperChem Limited
Grundelbachstrasse 2/3
D-69469 Weinheim
Tel +49(0)6201 187042
Fax +49(0)6201 187043
e-mail info@experchem.com
www.experchem.com  

ExperChem wird alle unter REACH definierten Pflichten für die von Schärer & Schläpfer AG benannten Produkte erfüllen. So wurden insbesondere die notwendigen Arbeiten im Rahmen der Vorregistrierung durchgeführt.  

Bei vielen unserer Produkte handelt es sich im Sinne der REACH-Verordnung um Polymere. Die Verordnung sieht keine Registrierung dieser Klasse vor, weshalb auch eine Vorregistrierung nicht möglich war. Ebenso ist damit auch die Angabe zur beabsichtigten Verwendung obsolet. Trotzdem nehmen wir allfällige Informationen Ihrerseits zur identifizierten Verwendung zur Kenntnis. Wir werden allenfalls prüfen, inwiefern die Übernahme solcher Informationen ins Sicherheitsdatenblatt sinnvoll und wünschenswert ist. Hingegen wurden Monomere und weitere Reaktanden in unseren Polymeren aufgrund entsprechender Auflagen bei Re-Importen vorregistriert.
Am 1. Dezember 2010 ist die Phase 1 der Registrierung abgelaufen. Die nun eingehenden Informationen zu den bei uns verwendeten Rohstoffen werden nun gesammelt, verarbeitet und soweit notwendig in geeigneter Weise an betroffene Kunden weitergeleitet.   



Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP)

Wir sind uns der Verpflichtungen bewusst, welche sich aus der CLP-Verordnung ergeben. Die Umstellung der Klassifizierung und Kennzeichnung unserer Produkte auf die Vorgaben der EU CLP VO ist weit fortgeschritten. Dazu gehören auch neue Etiketten und Sicherheitsdatenblätter. Währenddem dies bei Stoffen lückenlos umgesetzt wird (Termin Dezember 2010), behalten wir uns vor, die für vorgesehenen Übergangsfristen bei Mischungen (Termin Juni 2015) im Einzelfall auch zu nutzen.  

Die Klassierung nach CLP kann signifikant von der bisherigen EU-Klassierung abweichen. Bitte beachten Sie dazu, dass dies nicht auf Veränderungen der entsprechenden Produkte oder auf neuen Erkenntnissen zu diesen beruht, sondern auf anders festgelegten Grenzwerten zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Grenzkonzentrationen bei Gemischen.  

Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass die Klassierung von Stoffen und Gemischen auch später noch Änderungen erfahren können.  

Unter der CLP VO hat (ohne Mengenschwelle) obligatorisch für alle Stoffe inkl. der unter REACH nicht registrierungspflichtigen Polymere eine Meldung ins CLP-Register zu erfolgen. Dies kann weder durch Schärer & Schläpfer AG (Hersteller ausserhalb der EU) selbst noch durch unseren REACH-Alleinvertreter ExperChem Ltd. erfolgen. Vielmehr bleibt das eine Pflicht der jeweiligen EU-Kunden als Importeure.
Wir können Sie aber dabei unterstützen und Ihnen diesen Aufwand nach Abwicklung geringster administrativer Massnahmen abnehmen. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Kontaktperson im Verkauf in dieser Sache anzusprechen.    

Für Ihre Fragen bezüglich REACH & CLP wenden Sie sich bitte an:  

Dr. Rudolf Stauber
Leiter Entwicklung & Analytik
Regulatory Affairs    

Version 1.2 (30.11.2010)