Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Grundsätzlich wollen wir auch unter REACH die bestehenden Geschäfte im gewohnten Umfang weiterführen und wo möglich sogar ausbauen können. Als Hersteller ausserhalb der EU haben wir schon frühzeitig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Alleinvertreter nach Art. 8.1 der REACH VO zu benennen.
ExperChem Limited
Grundelbachstrasse 2/3
D-69469 Weinheim
Tel +49(0)6201 187042
Fax +49(0)6201 187043
e-mail info@experchem.com
www.experchem.com
ExperChem wird alle unter REACH definierten Pflichten für die von Schärer & Schläpfer AG benannten Produkte erfüllen. So wurden insbesondere die notwendigen Arbeiten im Rahmen der Vorregistrierung durchgeführt.
Bei vielen unserer Produkte handelt es sich im Sinne der REACH-Verordnung um Polymere. Die Verordnung sieht keine Registrierung dieser Klasse vor, weshalb auch eine Vorregistrierung nicht möglich war. Ebenso ist damit auch die Angabe zur beabsichtigten Verwendung obsolet. Trotzdem nehmen wir allfällige Informationen Ihrerseits zur identifizierten Verwendung zur Kenntnis. Wir werden allenfalls prüfen, inwiefern die Übernahme solcher Informationen ins Sicherheitsdatenblatt sinnvoll und wünschenswert ist. Hingegen wurden Monomere und weitere Reaktanden in unseren Polymeren aufgrund entsprechender Auflagen bei Re-Importen vorregistriert.
Am 1. Dezember 2010 ist die Phase 1 der Registrierung abgelaufen. Die nun eingehenden Informationen zu den bei uns verwendeten Rohstoffen werden nun gesammelt, verarbeitet und soweit notwendig in geeigneter Weise an betroffene Kunden weitergeleitet.